Allgemeines

Sie akzeptieren unsere AGB, sobald Sie einen Termin für Ihre Katze in Steffis Katzenpension reservieren. Steffis Katzenpension garantiert für die Dauer der Urlaubsbetreuung eine tierschutzgerechte Unterbringung der Katze, ausreichende Bewegungsmöglichkeiten, Beschäftigung, Futter, liebevolle Betreuung sowie bei Bedarf tierärztliche Versorgung.

Vereinbarungen

  • Der Katzenhalter ist verpflichtet, die Betreiber von Steffis-Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten sowie chronische/akute Erkrankungen des Tieres zu informieren.
  • Der Katzenhalter versichert, dass seine Katze gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sowie – bei Freigängern – gegen Tollwut geimpft ist, regelmäßig entwurmt wurde und ein geeignetes wirksames Mittel gegen Flöhe erhalten hat.
  • Steffis Katzenpension empfiehlt Impfungen gegen FIP sowie Leukose. Konsultieren Sie dazu bitte im Vorfeld Ihren Tierarzt.
  • Der gültige Impfpass der Katze ist beim Einchecken vorzulegen und verbleibt während des Aufenthaltes in der Katzenpension.
  • Sollte Ihre Katze Spezial- oder Diätfutter benötigen, bitten wir Sie, dieses mitzubringen.
  • Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung der Katze erklärt sich der Katzenhalter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die entstehenden Kosten (Tierarzt-Rechnung, Fahrtkostenpauschale, erforderliche Medikation) trägt der Besitzer.
  • War die zu betreuende Katze bei Pensionsantritt mit einer übertragbaren Krankheit infiziert, trägt der Besitzer dieser Katze auch die Folgekosten (Desinfektion, Behandlung mitinfizierter Katzen).
  • Steffis Katzenpension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod der Katze entstehen. Es sei denn diese entstehen nachweislich aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Sollte die Katze nach Ablauf von 10 Tagen nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt und Steffis-Katzenpension vom Katzenhalter nicht über einen längeren Aufenthalt informiert worden sein, ist Steffis Katzenpension berechtigt, frei über das Tier zu verfügen. Die Kosten für die verlängerte Katzenbetreuung trägt der Katzenhalter.

Terminabsprache und Zahlungsmodalitäten

Sämtliche angegebenen Preise auf unserer Website sind Endpreise. Die Unterbringungskosten sind im Voraus bei der Abgabe der Katze in bar zu zahlen. Eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Abzeichnen des Vertrages als anerkannt. Dies gilt auch für Sonderleistungen, die nach Abschluss des Vertrages entstehen. Die Kosten für den Aufenthalt in Steffis-Katzenpension sowie die Kosten für Sonderleistungen sind im Voraus bzw. bei Abgabe des Tieres fällig. Wird die Katze vorzeitig abgeholt, ist keine Ersatattung der Kosten möglich – es gilt der Preis für den ursprünglich vereinbarten Buchungszeitraum. Sollten Sie den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um frühestmögliche Absage. Mündliche Mitteilung alleine ist nicht ausreichend – ohne schriftliche Stornierung behalten wir uns vor, den kompletten Betrag für den gebuchten Zeitraum in Rechnung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für Tierarzt oder Medikamente werden mit dem Besitzer nach Vorlage der Originalbelege verrechnet – die Fahrtkosten zum Tierarzt werden eins zu eins in Rechnung gestellt.

Haftungsausschluss

Steffis Katzenpension übernimmt keine Haftung, wenn eine Katze trotz vielfältiger und ständig überprüfter Absicherung oder während des Bring- oder Abholvorgangs eigenständig entweicht.